Personalentwicklungsstellen Seelsorge-Fortbildung
Wir bitten alle, die an diesen Stellen interessiert sind, sich möglichst bald im Seminar für Seelsorge-Fortbildung zu melden. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch!
Die offizielle Anmeldung geht an Kirchenrat Norbert Stahl Ref. 3.1 (Oberkirchenrat).
Bestimmungen für die Personalentwicklungsstellen Seelsorge-Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer im unständigen Dienst
Dienstauftrag
Es gibt vier Personalentwicklungsstellen Seelsorge-Fortbildung (PE-Stellen). Jede Stelle umfasst einen vollen Dienstauftrag im unständigen Dienst. Die PE-Stellen dauern 24 Monate und beginnen im Turnus von zwei Jahren am 1. März (nächster Beginn: 01. März 2022). Es gibt zwei Stellen mit einem Dienstauftrag im Krankenhaus, zwei Stellen mit einem anderen Seelsorgeschwerpunkt.
Die PE-Stellen Seelsorge-Fortbildung beinhalten:
- 100 % Dienstauftrag
- Pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge (12 Wochen KSA), im ersten Jahr: ein geschlossener Kurs (6 Wochen) mit Praxisfeld Krankenhaus, im zweiten Jahr ein fraktionierer Kurs (in der Regel 3 x 2 Wochen)
- einen halben Tag in der Woche Zeit für eigenes Studium (die Inhalte werden in die Theoriebausteine der Kurse eingebracht),
- Teamtreffen einmal in der Woche einen halben Tag (Inhalte, Reflektion von Lektüre, Vorbereitung von Referate für den Kurs),
- einmal im Monat Teamsupervision in den kursfreien Zeiten.
Bezüge und Kosten
96 % aus P1. Monatlich sind zurzeit 110 Euro Eigenbeitrag für die Kurskosten (12 Kurswochen mit Kursgebühr, Übernachtung und Verpflegung) und die Supervisionen (14 – 16 Teamsupervisionen) am Seminar für Seelsorge-Fortbildung zu bezahlen.